Die Brusch & Ritscher Stiftung verfolgt gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Ihre Satzung gibt dafür einen breiten Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet die Stiftung sorgfältig, wo Hilfe konkret gebraucht wird, wo verlässliche Partner vorhanden sind und wo die eingesetzten Mittel nachhaltig wirken können.
So entsteht das Profil der Stiftung nicht allein aus einzelnen Förderbereichen, sondern aus ihrer Arbeitsweise: persönlich, sparsam, verantwortungsvoll und nah an den Menschen, denen geholfen werden soll.
Die Satzung der Brusch & Ritscher Stiftung gibt einen bewusst breiten Zweckrahmen vor. Dadurch kann die Stiftung auf unterschiedliche Notlagen reagieren und dort tätig werden, wo konkrete Hilfe gebraucht wird. Die einzelnen Zweckbereiche stehen dabei nicht isoliert nebeneinander. In der praktischen Arbeit greifen sie häufig ineinander: Bildung, Gesundheit, soziale Unterstützung und langfristige Entwicklung lassen sich oft nicht sauber voneinander trennen.
Die Stiftung kann Projekte fördern, die Menschen in benachteiligten Regionen bessere Lebensbedingungen und neue Perspektiven eröffnen. Entwicklungszusammenarbeit bedeutet dabei für die Brusch & Ritscher Stiftung vor allem konkrete, partnerschaftliche Hilfe vor Ort.
Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die langfristig wirken können: Bildung, medizinische Versorgung, Infrastruktur, praktische Unterstützung und die Stärkung lokaler Einrichtungen. Wichtig sind verlässliche Partner, nachvollziehbare Bedarfe und eine Umsetzung, die den Menschen vor Ort tatsächlich zugutekommt.
So wird Entwicklungszusammenarbeit nicht als abstraktes Programm verstanden, sondern als persönliche Verantwortung für konkrete Projekte und Beziehungen.
Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Die Stiftung kann daher Vorhaben unterstützen, die medizinische Versorgung ermöglichen, verbessern oder ergänzen.
Dazu gehören insbesondere Projekte, die kranken, beeinträchtigten oder gesundheitlich besonders belasteten Menschen helfen. In der bisherigen Arbeit zeigt sich dieser Zweck unter anderem in augenmedizinischer Hilfe, in der Unterstützung medizinischer Einsätze und in Projekten, die Gesundheitsversorgung dort stärken, wo sie nicht ausreichend verfügbar ist.
Entscheidend ist, dass Hilfe praktisch ankommt: durch Behandlungen, medizinische Ausstattung, fachliche Unterstützung oder die Verbesserung konkreter Versorgungsstrukturen.
Die Förderung des Wohlfahrtswesens eröffnet der Stiftung die Möglichkeit, soziale Hilfe in unterschiedlichen Lebenslagen zu unterstützen. Dabei geht es um Menschen, die Begleitung, Schutz, Versorgung oder praktische Unterstützung benötigen.
Die Stiftung kann Vorhaben fördern, die soziale Teilhabe ermöglichen, schwierige Lebenssituationen abmildern und Einrichtungen stärken, die Menschen verlässlich zur Seite stehen. Dazu können Hilfen für kranke, alte, beeinträchtigte, benachteiligte oder anderweitig belastete Menschen gehören.
Im Mittelpunkt steht nicht allein die finanzielle Unterstützung, sondern die Frage, ob ein Vorhaben Menschen stärkt, Würde bewahrt und konkrete Entlastung schafft.
Mildtätige Hilfe richtet sich an Menschen, die aufgrund persönlicher, wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Umstände auf Unterstützung angewiesen sind. Dieser Zweckbereich macht besonders deutlich, dass die Stiftung dort helfen will, wo konkrete Not besteht.
Mildtätigkeit kann sehr unterschiedliche Formen annehmen: direkte Hilfe in besonderen Belastungssituationen, Unterstützung bei Krankheit oder Bedürftigkeit, Hilfe für Menschen in existenziellen Schwierigkeiten oder Förderung von Einrichtungen, die solche Hilfe leisten.
Für die Stiftung ist dabei wichtig, dass Hilfen sorgfältig geprüft, nachvollziehbar begründet und verantwortungsvoll umgesetzt werden.
Die Stiftung kann auch kirchliche Zwecke fördern. Dabei steht nicht die institutionelle Förderung als Selbstzweck im Vordergrund, sondern die Unterstützung kirchlicher oder gemeindenaher Vorhaben, die Menschen dienen und Gemeinschaft stärken.
Kirchliche Arbeit kann besonders dort wichtig sein, wo sie soziale, seelsorgerische oder humanitäre Hilfe leistet: in Gemeinden, diakonischen Zusammenhängen, Bildungsarbeit oder in Projekten, die Menschen in schwierigen Lebenslagen begleiten.
Die Stiftung kann solche Vorhaben unterstützen, wenn sie zum gemeinnützigen und humanitären Profil der Stiftung passen und konkrete Wirkung für Menschen entfalten.
Der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen gehört ebenfalls zum Zweckrahmen der Stiftung. Die Stiftung kann Vorhaben unterstützen, die Natur, Landschaft und Umwelt bewahren oder einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen fördern.
Dieser Zweckbereich erweitert das Profil der Stiftung um eine langfristige Verantwortung gegenüber natürlichen Lebensräumen. Naturschutz und Landschaftspflege stehen dabei nicht im Gegensatz zur humanitären Ausrichtung der Stiftung. Sie erinnern daran, dass gute Lebensbedingungen für Menschen auch mit intakter Natur, gesunden Landschaften und nachhaltigem Handeln verbunden sind.
Gefördert werden können Vorhaben, die fachlich nachvollziehbar sind, konkrete Wirkung erwarten lassen und zum verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln der Stiftung passen.
Die Brusch & Ritscher Stiftung versteht sich als private humanitäre Stiftung. Sie arbeitet nicht nach wechselnden Modethemen, sondern orientiert sich an konkreten Bedarfen, verlässlichen Beziehungen und dem Willen ihrer Stifterinnen.
Ihr Profil zeigt sich besonders in Projekten, die Bildung, Gesundheit und soziale Hilfe miteinander verbinden. Die Stiftung fördert dort, wo Menschen in schwierigen Lebenslagen Unterstützung brauchen und wo Hilfe nachvollziehbar, sparsam und wirkungsorientiert umgesetzt werden kann.
Wichtig ist dabei die langfristige Perspektive. Die Stiftung soll nicht nur kurzfristig reagieren, sondern Hilfe auf Dauer ermöglichen. Deshalb achtet sie auf eine verantwortungsvolle Verwaltung ihres Vermögens, auf sorgfältige Projektprüfung und auf eine enge Begleitung ihrer Partner.
Die Stiftung kann eigene Projekte durchführen, zweckgebundene Fonds unter ihrem Dach führen und geeignete steuerbegünstigte Partner unterstützen. In jedem Fall gilt: Die Mittel der Stiftung sollen den satzungsmäßigen Zwecken dienen und dort eingesetzt werden, wo sie konkrete Wirkung entfalten.
So verbindet die Brusch & Ritscher Stiftung einen breiten rechtlichen Zweckrahmen mit einem klaren praktischen Profil: Menschen stärken, Verantwortung leben und Hilfe langfristig möglich machen.
Die Brusch & Ritscher Stiftung wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet. Die laufende Arbeit wird durch die Geschäftsstelle in Clausthal-Zellerfeld getragen und koordiniert. Vorstand und Geschäftsstelle arbeiten eng zusammen, damit Entscheidungen sorgfältig vorbereitet, Projekte begleitet und die Mittel der Stiftung verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Detlev Koch
Vorsitzender des Vorstands
André Bogdan
stellv. Vorsitzender des Vorstands
Daniel Koch
Mitglied des Vorstands
Dennis Reich
Referent des Vorstands
Die Zwecke der Stiftung bilden den rechtlichen Rahmen. Ihr Profil entsteht dort, wo aus diesem Rahmen konkrete Hilfe wird: in Projekten, in langfristigen Partnerschaften und in der sorgfältigen Begleitung von Menschen und Einrichtungen.
Konkrete Beispiele für diese Arbeit finden Sie auf der Seite Projekte.